Die allgemeinen Grundsätze des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns spielen im Rechtsalltag der Verwaltung eine grosse Rolle und sind trotz unterschiedlichen Gesetzgebungen in allen Kantonen recht gleichförmig ausgestaltet. Mit der Kenntnis der kantonalen Rechtssprechung ermöglicht das uns, in allen Rechtsbereichen Entscheide vorzubereiten, zu beurteilen oder durch Rechtsmittelverfahren überprüfen zu lassen.