Die Aufgabenerfüllung von öffentlichen Aufgaben durch Private ist ein Zusammenarbeitsmodell mit grosser Zukunft. Allerdings bedingt diese Partnerschaft, dass das Gemeinwesen als Vertreterin der öffentlichen Interessen und hoheitlicher Befugnisse die Rahmenbedingungen rechtsstaatlich einwandfrei und betriebswirtschaftlich sinnvoll festlegt und bei der Aufgabenausscheidung auf die Sensibilitäten der Bevölkerung (z.B. beim Gewaltmonopol) ausreichend berücksichtigt.